AGB

I. Allgemeine Bestimmungen:

1. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedin-gungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
 
2. Unternehmer i. S. d. Liefer- und Zahlungsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit uns in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
 
3. Verbraucher i. S. d. Liefer- und Zahlungsbedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft mit uns abschließen, dessen Zweck ihrerseits weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
 
4. Kunden i. S. d. Liefer- und Zahlungsbedingungen sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher.
 
5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Abmachungen, die mündlich durch unsere Mitarbeiter einschließlich der im Außen-dienst Beschäftigten getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Sie sind bis zum 30. Tag nach dem Ausstellungs-datum befristet, solange kein konkreter Vertragsabschluß unter Bezugnahme auf das Angebot erfolgt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
 
2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, ein in der Bestellung liegendes Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
 
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, jedoch kann die Zugangsbestätigung mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
 
4. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Liefer- und Zahlungsbedingungen per E-Mail zugesandt.
 
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.


III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von uns angebotenen Preise sind bindend und verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager. Die Verpackung, Fracht und Versicherung der Ware sowie die Kosten einer vertraglich von uns übernommenen Montageverpflichtung werden zu den jeweils aktuellen Verrechnungssätzen, die bei uns angefordert werden können, gesondert abgerechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist bei Preisangaben im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern enthalten, im Geschäftsverkehr mit Unternehmern nicht enthalten. Sie wird in der Rechnung in der am Lieferungstag geltenden Höhe gesondert ausgewiesen.
 
2. Soweit zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt, behalten wir uns vor, unsere Preise entsprechend einer Erhöhung der zugrundeliegenden Material- und Lohnkosten anzupassen.
 
3. Zahlungen des Kunden erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.
 
4. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks besteht keine Verpflichtung. Die vereinbarte Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber, d.h. die Schuld wird erst durch deren Einlösung getilgt. Diskontspesen und alle mit der Einlösung des Wechsel- oder Scheckbetrages entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
 
5. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte sind im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ausgeschlossen. Der Verbraucher kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
6. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, dem Verbraucher gegenüber Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, dem Unternehmer gegenüber Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und bei Nachweis eines höheren Satzes der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen diesen Zinssatz zu berechnen.
 
7. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenomme-ner und gutgeschriebener Wechsel und Schecks sofort fällig, wenn ein Zahlungs-termin nicht eingehalten wird oder der Kunde gegen sonstige vertragliche Verein-barungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder wegen Pflichtverletzung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentums- vorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.
 


IV. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften, Stornierung

1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware uns gegenüber zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
 
2. Der Verbraucher ist, sofern er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,- der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,- hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
 
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Er darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
 
4. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ware nach Spezifikation des Verbrauchers angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist oder sie sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist.
 
5. Die Stornierung nicht widerrufbarer Aufträge ist nur dann wirksam, wenn sie von uns genehmigt wird. In diesem Fall können wir vom Kunden Ersatz der bis dahin getroffenen Aufwendungen verlangen. Wir sind berechtigt, die Höhe des Aufwendungsersatzes nach den tatsächlich entstandenen Kosten zu bemessen oder anstelle dessen eine Pauschale von 8 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Kunde.
 
 


V. Eigentumsvorbehalt

1. Die uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere der jeweiligen Saldoforderungen aus Kontokorrent, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, vor.
 
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
 
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäfts-verkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, daß die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgender Ziffern 3 - 5 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
 
4. Der Kunde tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird.
 
5. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Von unserem Widerrufs-recht werden wir nur in den Ziffer II. 7. genannten Fällen Gebrauch machen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Kunde verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Fall berechtigt.
 
6. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet - sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten -, dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt-zugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benach-richtigung zu übersenden.
 
7. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizuge-ben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderung mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behalten wir uns vor.
 
8. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
 
9. Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder von einer anderen Beein-trächtigung der Vorbehaltsware durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Kunde einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden auf uns zu verlangen, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und/oder die Zahlung von vom Kunden eingezogenen Beträgen zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiter veräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Kunden zu verlangen.
 
10. Wir sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die Erfüllung unserer Forderung durch den Kunden als gefährdet erscheinen lassen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nur im Rahmen der oben unter Ziffer II. 5. getroffenen Regelungen geltend gemacht werden. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, daß die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren können.
 
 


VI. Termine und Lieferfristen

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
 
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
 
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug und verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
 
4. Sofern die Voraussetzungen von 3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
 


VII. Verpackung

Die Auswahl der Verpackung obliegt uns nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten. Besondere Wünsche des Kunden werden wir nach Möglichkeit beachten, jedoch ohne Begründung besonderer Verpflichtungen unsererseits.


VIII. Versand und Abnahme

1. Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Unternehmern einer unserer leitenden Angestellten, im Geschäfts-verkehr mit Verbrauchern irgendeiner unserer Mitarbeiter mindestens grob fahr-lässig gehandelt hat.
 
2. Versandfertig gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden, anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.
 
3. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit deren Auslieferung an den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, auf den Kunden über.
 
4. Beim Verbrauchsgüterkauf i. S. des § 474 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher im Verzug der Annahme ist.
 
5. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches schriftli-ches Verlangen des Kunden verpflichtet. Die Kosten trägt der Kunde.
 


IX. Gewährleistung und Haftung

1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
 
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
 
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
 
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. Die Beweislast für den für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussage zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
 
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
 
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
 
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe dar.
 
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
 
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
 
10. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
 
11. Die vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
 
12. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.
 
 


X. Schutzrechte

1. Aufträge nach uns vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden in urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtlicher Hinsicht auf dessen Gefahr ausgeführt. Wenn durch die Ausführung solcher Bestellungen Eingriffe in fremde Schutzrech-te verübt werden, hat der Kunde jeden uns durch den Eingriff etwa entstehenden Schaden zu ersetzen.
 
2. An unseren sämtlichen Informationen und übergebenen Unterlagen (z.B. Muster, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Dokumentationen) - auch in elektronischer Form – behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.
 
 


XI. Übertragbarkeit

Die Abtretung von Rechten des Kunden aus dem Vertrag mit uns ist ohne unsere ausdrück-liche Zustimmung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit es sich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern um Geldforderungen handelt. 


XII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Pappenheim. Gerichtsstand - auch im Wechsel- und Scheckprozeß - ist, wenn unser Vertragspartner Unternehmer ist, Pappenheim.
 
2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gültigkeit des Rechts der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf wird abbedungen.
 
3. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.
 
4. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftli-chen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
 
 


XII. Schlussbestimmungen (Kopie 1)

1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Pappenheim. Gerichtsstand - auch im Wechsel- und Scheckprozeß - ist, wenn unser Vertragspartner Unternehmer ist, Pappenheim.
 
2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gültigkeit des Rechts der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf wird abbedungen.
 
3. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.
 
4. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftli-chen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.